Zum Inhalt springen

Messen

Kompetenter Mess-Service für Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler

Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen neuen Heizkostenverordnung ergibt sich für Vermieter von Wohn-Immobilien die Verpflichtung bei Neuinstallationen von Zählern und Heizkostenverteilern ausschließlich fernablesbare Geräte zu verwenden. Letztlich sollen die Mieter permanent über ihren Verbrauch informiert werden. Dieses einfach und unkompliziert zu gewährleisten ist die Aufgabe von aliter energy in Zusammenarbeit mit den Vermietern.

Gesetzliche Änderungen der Heizkostenverordnung

Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten folgende Eckpunkte:

  • In Wohnungen mit fernablesbarer Ausstattung muss eine monatliche
    Verbrauchsinformation bereitgestellt werden,
  • für neue Abrechnungszeiträume muss die Abrechnung ergänzende
    Informationen beinhalten. Durch diese Art der Abrechnung sollen Vorgänge
    transparenter werden und die Verbraucher zu weiteren Energieeinsparungen
    anregen.
  • Bis 31.12.2026 muss nicht fernablesbare Ausstattung nachgerüstet werden
    (fernablesbar, interoperabel, SMGW-kompatibel) und
  • bis 31.12.2031 muss vor dem Inkrafttreten und ein Jahr nach dem Inkrafttreten
    montierte fernablesbare Technik vollständig interoperabel und SMGW-kompatibel sein.


Unser Mess-Service unterstützt Sie mit einer professionellen Dienstleistung, die alle genannte Punkte beinhaltet und alle Anforderung erfüllt.

Gesetzliche Änderungen der Heizkostenverordnung

Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten folgende Eckpunkte:

  • In Wohnungen mit fernablesbarer Ausstattung muss eine monatliche Verbrauchsinformation bereitgestellt werden,
  • für neue Abrechungszeiträume muss die Abrechnung ergänzende
    Informationen beinhalten. Durch diese Art der Abrechnung sollen Vorgänge transparenter werden und die Verbraucher zu weiteren Energieeinsparungen anregen.
  • Bis 31.12.2026 muss nicht fernablesbare Ausstattung nachgerüstet werden
    (fernablesbar, interoperabel, SMGW-kompatibel) und
  • bis 31.12.2031 muss vor dem Inkrafttreten und ein Jahr nach dem Inkrafttreten
    montierte fernablesbare Technik vollständig interoperabel und SMGW-kompatibel sein.

Unser Mess-Service unterstützt Sie mit einer professionellen Dienstleistung, die alle genannte Punkte beinhaltet und alle Anforderung erfüllt.

Gesetzliche Zusatzinformationen für Mieter zur Energieeinsparung

Folgende Elemente werden jetzt Teil der Heizkostenabrechnung:

  • Gesamte Energiekosten und Daten zu CO2-Emissionen
  • Darstellung des Energie-/Brennstoffmix und der tatsächliche Energiepreis
  • Vergleich des eigenen Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
  • Vergleich zum Vorjahresverbrauch (klima- bzw. witterungsbereinigt)
  • Anteil der eingesetzten Energieträger (bei Nutzern, die aus Fernwärmesystemen versorgt werden auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmegesetzes).
  • Erhobene Steuern, Abgaben und Zölle und alle Entgelte für die Überlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung – einschließlich der Eichung sowie für Ablesung und Abrechnung
  • Kontaktinformationen, darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen über die Möglichkeit Streitbeilegungsverfahren durchzuführen.


aliter energy hilft Immobilienbesitzern diese Informationen professionell zusammenzustellen.

Angebot Heizkosten