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Rauchmelder

Sicherheit und Pflicht
Rauchmelder für Haushalt und Gewerbe

Für privaten Wohnraum gilt in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. In 15 von 16 Bundesländern besteht diese auch für Bestandsbauten. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und -Wartung. Fragen Sie dazu auch gerne die Experten von aliter energy.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für vermieteten Wohnraum, sondern auch für private Immobilien, die selbst bewohnt werden. Eigentümer sind also klar in der Pflicht, ihre Wohnung oder ihr Haus mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese sollten in jedem Fall in diesen Zimmern installiert werden:

  • Schlafzimmer
  • Wohnzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure (zumal wenn diese als Fluchtwege dienen)

Basis ist die zuletzt 2012 überarbeitete Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder in „Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“, die im Oktober 2018 mit vielen Veränderungen und Ergänzungen neu veröffentlicht wurde. Ob gegebenenfalls zusätzliche Rauchmelder installiert werden müssen, ist durch die Vorgaben zur Rauchmeldepflicht der jeweiligen Bundesländer geregelt. Fragen Sie uns einfach dazu!

Rauchmelder auch im Gewerbe-Bereich?

Oft herrscht Unklarheit darüber, ob die Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz und damit auch für gewerblich genutzte Räume gilt. Grundsätzlich gibt es keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Dazu zählen gewerblich genutzte Räume wie Büros, Hallen und Praxen. Gewerbliche Räume werden nicht zum Schlafen genutzt werden. Deshalb geht man bei Gewerberäumen wie Büros, Arbeitshallen und Praxen davon aus, dass ein Brand frühzeitig bemerkt wird und entsprechend eine Flucht frühzeitig gelingt. Brände entstehen jedoch oft unbemerkt und werden häufig erst spät entdeckt. Ein guter Grund über Rauchmelder zum Schutz der Mitarbeiter nachzudenken. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung verschafft Ihnen Sicherheit. Auch unter dem Aspekt der Fürsorge für Mitarbeiter unter der Brandschutzverordnung.

Rauchmelder auch im Gewerbe-Bereich?

Oft herrscht Unklarheit darüber, ob die Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz und damit auch für gewerblich genutzte Räume gilt. Grundsätzlich gibt es keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Dazu zählen gewerblich genutzte Räume wie Büros, Hallen und Praxen.
Gewerbliche Räume werden nicht zum Schlafen genutzt werden. Deshalb geht man bei Gewerberäumen wie Büros, Arbeitshallen und Praxen davon aus, dass ein Brand frühzeitig bemerkt wird und entsprechend eine Flucht frühzeitig gelingt. Brände entstehen jedoch oft
unbemerkt und werden häufig erst spät entdeckt. Ein guter Grund über Rauchmelder zum Schutz der Mitarbeiter nachzudenken. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung
verschafft Ihnen Sicherheit. Auch unter dem Aspekt der Fürsorge für Mitarbeiter unter der Brandschutzverordnung.

Wie können wir konkret helfen?

In allen Bundesländern stehen Vermieter in der Pflicht, die fachgerechte Wartung der Rauchmelder sicherzustellen. Auch wenn in 9 von 16 Bundesländern der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich ist, stehen in den übrigen generell die Eigentümer in der Wartungspflicht. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate. Als Minimum muss regelmäßig die Funktion geprüft (Warnton!) und gegebenenfalls natürlich die Batterie als Stromquelle ausgetauscht werden. Grundsätzlich (nach DIN) gilt: Alle 12 Monate, jedoch spätestens alle 30 Monate, das Warnsignal sowie die Rauch-Eindringsöffnungen des Melders auf Verschmutzung oder
unzulässige Abdeckung prüfen.

Unser Angebot – Ihre Sicherheit

a) Fernüberwachte Rauchmelder
b) Montage der Rauchschutzanlage
c) Individuelle Beratung für Ihre Immobilie

Angebot Rauchmelder