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Heizkostenerfassung, digital, zuverlässig

Heizkosten-
erfassung, digital, zuverlässig

Messen und Abrechnen

Das Messen und Abrechnen der Nebenkosten ist ein notwendiges Übel und bedeutet oft Ärger und Aufwand für den Vermieter. Wir setzen ausschließlich auf modernste Funktechnologie. Das schafft Transparenz und Sie erfüllen schon heute die Anforderungen, die der Gesetzgeber erst ab dem 1. Januar 2022 fordert.

Wir sind überzeugt, dass Transparenz und Übersicht Vertrauen bedeuten. So vermeiden wir böse Überraschungen sowie zeit- und kostenintensive Streitigkeiten. Mehr Transparenz durch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler fordert übrigens auch der Gesetz­geber:

„Damit im Mehrfamilienhaus Informationen zum Verbrauch von Wärme und Warm­wasser auch unterjährig bereitgestellt werden können, sollen neu installierte Wärmemengen­zähler und Heizkostenverteiler ab 25. Oktober 2020 fernablesbar sein.
Bereits vorhandene nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler sollen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder gegen fernablesbare Modelle ersetzt werden.“

(gem. europäischer Energieeffizienzrichtlinie, Ende 2018)

Unterjährige Abrechnungs- und Verbrauchsinformation

Unterjährige Abrechnungs- und Verbrauchs-
information

Bisher ist die jährliche Abrechnung der Kosten für Wärme und Warmwasser vorgeschrieben.

Die Energieeffizienzrichtlinie fordert häufigere Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen, wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler vorhanden sind:

» Ab dem 25. Oktober 2020 sind die Informationen den Endverbrauchern (Mietern und Wohnungseigen­tümern) zweimal jährlich zur Verfügung zu stellen. Sie sind mind. vierteljährlich bereitzustellen, wenn Endverbraucher dies verlangen oder sich für die elektronische Zustellung entschieden haben.
» Ab dem 1. Januar 2022 müssen die entsprechenden Informationen mind. monatlich oder über das Internet bereitgestellt werden. Die Zeiten außerhalb der Heizperiode können dabei ausgenommen werden.

Sie haben bereits einen Dienstleister, der die Abrechnung für Sie übernimmt? Kein Problem. Wir sind gerne bereit, Ihre vertragliche Situation zu analysieren und helfen Ihnen beim Umstellungsmanagement.

In allen Bundesländern stehen Vermieter in der Pflicht, die fachgerechte Wartung der Rauchmelder sicherzustellen. Auch wenn in 9 von 16 Bundesländern der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich ist, stehen in den übrigen generell die Eigentümer in der Wartungspflicht. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.